AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Designdienstleistungen und Fotografiearbeiten

AGB Designdienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bloom Studio hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftige Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

 

2.2. Sämtliche Arbeiten von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

 

2.3. Ohne der Zustimmung von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr dürfen ihre Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

 

2.4. Die Werke von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

 

2.5. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

 

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr.

 

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. 

 

2.8. Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung des Designs, der Entwürfe oder der Reinzeichnungen von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr bedarf der schriftlichen Einwilligung von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr und ist honorarpflichtig.

 

2.9. Kein Miturheberrecht ergibt sich durch Vorschläge oder Layouts der Mitarbeiter des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich mit Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr vereinbart.

 

2.10. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2.11 Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr ist berechtigt Entwürfe, Reinzeichnungen oder Layouts, die später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung zu verlangen.

 

2.12. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

 

2.13. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

2.14 Nach  § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG stehen Saskias Illustrationen als Werk der bildenden Kunst. Diese sind somit urheberrechtlich geschützt. In Saskias Zeichnungen steckt viel Liebe und vor allem viel Zeit. Daher dürfen sämtliche Zeichnungen oder Illustrationen nicht  tätowiert werden. Bitte respektiert, dass Saskia ihren eigenen Zeichenstil entwickelt hat und dieser nicht von anderen Tätowiererinnen/Tätowierern kopiert werden soll (die damit Geld an Saskias Arbeit verdienen und womöglich auch noch auf Social Media als ihr eigen präsentieren). Die Idee zu unserem eigenen, kleinen privaten Tattoostudio besteht bereits.

 

3. Honorare, Fertigstellung und Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen KommunikationsDesigner e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.

 

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

 

3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

3.5 Die seitens Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während der Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluß noch nicht absehbar waren, so verlängert sich ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.

 

3.6 Die Abnahme hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch–künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von 5 Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.

 

3.7 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw. spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

 

3.8 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. In der Regel gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung / Abnahme. Darüber hinaus behält sich Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr vor, jederzeit Zwischenabrechnungen zu erstellen. Sonstige oder anders lautende Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung zu regeln.

 

3.9 Bei Zahlungsverzug kann  Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit 

Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.3. Der Auftraggeber erstattet Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

 

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

 

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

 

5.2. Soweit Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr nicht zu vertreten.

 

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

6.3. Für Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

 

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

 

7.2. Stellt Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr vorgenommen werden.

 

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

 

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr nicht.

 

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

8.3 Gerät ein Kunde im Bereich der digitalen Medien – z.B. mit der Bezahlung eines Internetauftrags – in Zahlungsverzug, kann Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr die betroffenen Zugänge zu diesen digitalen Diensten und Medien sperren und/oder ist darüber hinaus berechtigt, bereits zur Verfügung gestellte und nicht vergütete digitale Daten zu löschen.

 

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr Korrekturmuster vorzulegen.

 

9.2. Die Produktion wird von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

 

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

 

10. Digitale Daten

10.1 Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr ist nicht verpflichtet, sog. „offene Dateien“ oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

10.2 Hat Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr geändert und/oder weiterverwertet werden.

 

11. Gewährleistung; Haftung

11.1. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

 

11.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

 

11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr an Dritte vergibt.

 

11.6. Sofern Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

 

11.7. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist 73666 Baltmannsweiler, Sitz von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr .

 

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und für Streitigkeiten bezüglich des erstellten Werkes zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

 

AGB Fotografie

 

1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).

(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

2. Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgeld möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

3. Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 300,00 Euro (inkl. 19% Mwst.) je angefangene Stunde.

(4) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 500 Euro einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

4. Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Bloom Studio – Tamara Albrecht und Saskia Albrecht Gbr in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

5. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

6. Widerrufsrecht

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.